Beiträge von erwin23

    Guten Tag,

    ich wohne mit dem Kind meines Vermieters zusammen und bewohne dort ein möbliertes Zimmer. Ich frage mich, ob die zweiwöchige Kündigungsfirst gilt.

    2. Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt,


    Jedoch wohne ich nicht mit dem Vermieter zusammen, sondern mit dem Kind. Gilt in diesem Falle § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB?

    Danke.

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