Hallo,
der Vermieter möchte in meinem Bad (ohne Fenster) einen Lüfter einbauen, welcher mit einem Feuchtigkeitssensor arbeitet.
Der Lüfter dreht am Anfang, wenn man das Licht einschaltet für einige Sekunden auf 100% und „regelt sich dann auf die entsprechende Feuchtigkeit ein“.
Wenn das Licht ausgemacht wird dreht der Lüfter noch eine Weile nach.
Und er läuft natürlich auch wenn er im Bad eine gewisse Feuchtigkeit misst.
Die DIN 18017-3 Verordnung besagt:
4.1 Einzelentlüftung - Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster mit Ventilatoren
4.1.1 Allgemeines. Einzelentlüftungsanlagen sind Entlüftungsanlagen mit eigenen Ventilatoren für jede Wohnung. Einzelentlüftungsanlagen ermöglichen die Entlüftung von Räumen einer Wohnung nach Bedarf. Die Ventilatoren werden entweder durch den Nutzer oder automatisch dem Bedarf angepasst werden.
Da ich durch andere Mieter erfahren habe, dass durch die kürzlich eingebauten Lüfter nun eine deutliche Störgeräuschbelästigung zu ertragen ist, würde ich daher gerne einen Schalter für den Lüfter haben, damit ich diesen auch manuell abstellen kann wenn ich einmal keine Lärmbelästigung oder Störgeräusche ertragen möchte und einfach mal Ruhe haben möchte.
Ich weiß, dass es Verordnungen gibt, die genau beschreiben, warum und wie viel im Badezimmer gelüftet werden muss. Jedoch glaube ich nicht, dass ich mich dieser regelmäßigen Geräuschbelästigungen , welche eindeutig meine Wohn und Lebens-Qualität herabsetzt, bedingungslos so hinnehmen muss.
Ich muss auch nicht weiter darüber unterrichtet werden, was Feuchtigkeit anstellen kann und welche Konsequenzen damit einhergehen können. Das ist mir alles bewusst und dies ist hier auch nicht meine Frage.
In wie weit habe ich als Mieter ein Recht auf einen Schalter oder eine eigene Sicherung im Stromkasten, damit ich gezielt nur den Lüfter auch einmal abstellen kann ?
Weiß jemand hier genauer bescheid ?
Gruß AmonRa33