Hallo,
meine Freundin hat Ihre Wohnung unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von 3 Monaten gekündigt. Der Grund war eine 20% Mieterhöhung. jetzt haben wir im Nachhinein herausgefunden, dass Sie ein Sonderkündigungsrecht von 2 Monaten dadurch hat. muss sie jetzt die vollen 3 Monate noch bezahlen oder ist man nur zu den 2 Monaten verpflichtet?
die Kündigung ist schriftlich und rechtzeitig für das Sonderkündigungsrecht beim Vermieter eingetroffen , nur wurde da der Termin 1 Monat zu spät angegeben.
kann man nachträglich jetzt ein Monat früher Ausziehen?