Beiträge von Eloi77

    Hallo,

    grundsätzlich sind die bei einem Rechtsstreit anfallenden Kosten von der unterlegenen Partei zu tragen. Das gilt auch für die Kosten des Anwalts. Allerdings können die anwaltlichen Gebühren nur in einer Höhe geltend gemacht werden, wie sie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Abhängigkeit vom Streitwert vorsieht. Da der Streitwert bei Mietrechtssachen oftmals gering ist, bestehen Anwälte regelmäßig auf den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit dem Mandaten, die abweichend von der RVG ein höheres Honorar vorsieht. Das bedeutet aber, dass der Mieter selbst dann auf einem Teil seiner Anwaltskosten „sitzen bleibt“, wenn er den Rechtsstreit mit dem Vermieter gewinnt.

    Trifft das so zu? Und wenn ja, ist es dann finanziell betrachtet überhaupt sinnvoll, als Mieter eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Vermieter zu führen, wenn es um „Kleinigkeiten“ wie z.B. eine in Teilen unrichtige Betriebskostenabrechnung geht? Sind einkommensschwache Mieter dadurch nicht im Nachteil und somit den Launen des Vermieters mehr oder weniger „schutzlos“ ausgeliefert, weil sie sich einen Rechtsstreit nicht leisten können?

    Besten Dank!

    Hallo,

    folgender Fall: Wegen der seinerzeit deutlich gestiegenen Gaskosten hatten Mieter und Vermieter im August 2022 eine Erhöhung der monatlichen Betriebskosten um 60 Euro vereinbart. Ende Dezember 2023 erhielt der Mieter die Nebenkostenabrechnung für 2022, aus der sich ein Anstieg der Betriebskosten von über 25 Prozent ergab. Trotz der deutlich erhöhten Vorauszahlung sollte deshalb nur ein Guthaben von rund 80 Euro aufgelaufen sein. Nach monatelangen Diskussionen wegen diverser Fehler in der Nebenkostenabrechnung, die vom Mieter geltend gemacht wurden, musste der Vermieter die Abrechnung korrigieren. Das Guthaben betrug nun etwa 500 Euro. Der Mieter hatte also 2022 rund 40 Euro pro Monat zu viel bezahlt. Die Nebenkostenvorauszahlung wurde deshalb auf Verlangen des Mieters entsprechend gesenkt.

    Da sich die Parteien über die Höhe der Nebenkostenabrechnungen und damit auch des Guthabens stritten, wurde die im August 2022 vereinbarte Vorauszahlung mit der Miete vom Vermieter per erteiltem Lastschriftauftrag bis zuletzt weiter eingezogen. Kann der Mieter verlangen, dass ihm neben dem Guthaben auch die in 2024 bereits bezahlte, überhöhte Nebenkostenvorauszahlung teilweise erstattet wird (also 40 Euro pro Monat)? Oder muss er die Nebenkostenabrechnung für 2024 abwarten, was bedeuten würde, dass er dem Vermieter bis dahin ein zinsloses Darlehen über den zu viel bezahlten Betrag gewährt?

    Besten Dank im Voraus!

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