Hallo,
grundsätzlich sind die bei einem Rechtsstreit anfallenden Kosten von der unterlegenen Partei zu tragen. Das gilt auch für die Kosten des Anwalts. Allerdings können die anwaltlichen Gebühren nur in einer Höhe geltend gemacht werden, wie sie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Abhängigkeit vom Streitwert vorsieht. Da der Streitwert bei Mietrechtssachen oftmals gering ist, bestehen Anwälte regelmäßig auf den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit dem Mandaten, die abweichend von der RVG ein höheres Honorar vorsieht. Das bedeutet aber, dass der Mieter selbst dann auf einem Teil seiner Anwaltskosten „sitzen bleibt“, wenn er den Rechtsstreit mit dem Vermieter gewinnt.
Trifft das so zu? Und wenn ja, ist es dann finanziell betrachtet überhaupt sinnvoll, als Mieter eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Vermieter zu führen, wenn es um „Kleinigkeiten“ wie z.B. eine in Teilen unrichtige Betriebskostenabrechnung geht? Sind einkommensschwache Mieter dadurch nicht im Nachteil und somit den Launen des Vermieters mehr oder weniger „schutzlos“ ausgeliefert, weil sie sich einen Rechtsstreit nicht leisten können?
Besten Dank!