Beiträge von xTogepi

    Guten Morgen liebe Forenmitglieder,

    ich habe über die Suchfunktion leider keinen ähnlichen Fall wie meinen gefunden. Ich würde mich gerne etwas mit Schwarmwissen berieseln lassen.

    Folgendes zur Vorgeschichte:
    Mein Vermieter hat mir im März diesen Jahres die NK-Abrechnung von 2022 vorgelegt mit der Info, dass ich ca. 400€ nachzahlen solle.
    Nach langem Gerechne, unzähligen Telefonaten und Zusammensetzen kam heraus, dass seine NK mit vielen Fehlern bestückt war, er z.T. seinen betrieblich genutzen Strom- und Wasserverbrauch über meinen Zähler hat mitlaufen lassen, und ich letztendlich 50€ zurückerhalten habe.

    Seine Frustreaktion: Eine Mieterhöhung um 120€/Monat (+17,5%)

    • Die Mieterhöhung kündigte er schriftlich an, indem er den aktuellen Mietvertrag in meinen Briefkasten gesteckt hat, mit der neuen Summe der Kaltmiete. In der oberen rechten Ecke steht lediglich ,,Mieterhöhung ab 01.06.2024''. Der neue Mietvertrag wurde weder begründet, noch ist er unterschrieben.
    • Er befindet sich nur minimalst über den ortsüblichen Mietpreisen (12ct/m² zu viel), insofern ist da alles rechtmäßig.


    Meine Frage:

    Ich erkläre mich mit der Mieterhöhung nicht einverstanden, zumal ich ab 01.09.2024 mein neu erworbenes Eigentum (Einfamilienhaus) beziehen möchte.
    Mache ich nun von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch, würde lt. Gesetzgebung der Mietvertrag zum 31.07.2024 enden.

    -> Kann ich der Mieterhöhung nicht zustimmen und eine fristgerechte Kündigung binnen der 3-Monats-Frist angeben ohne die Mieterhöhung zahlen zu müssen? Oder hat mein Vermieter dann das Recht die Erhöhung einzuklagen?


    Ganz liebe Grüße

    xTogepi

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