Beiträge von Wohnlage2

    Hallo zusammen,

    nehmen wir mal folgendes an:

    Mieter erhält eine Mieterhöhung, die sich auf einen Mietspiegel / eine Mietrichtwert-Tabelle bezieht, in der Zu- und Abschläge für Wohnquartiere wie folgt aufgeführt sind:

    Weitergehende Zuschläge kommen in Betracht für Wohnungen in besten / bevorzugten Stadtquartieren:

    • Stadtqartier1, Stadtqartier2, Stadtqartier3 von 5% bis 10%
    • Stadtqartier4, Stadtqartier5, Stadtqartier6 von 0% bis 5%

    Weitere Informationen, wie welche Stadtquartiere zugeordnet werden können, gibt es nicht (die Stadtquartiere sind unterschiedliche Stadtteile).


    Meine Frage nun, ob diese Formulierung bedeutet, dass z.B für Stadtquartier 4, 5 oder 6 entweder 0% oder 5% als Zuschlag eingerechnet werden müssen, oder ob der Zuschlag für diese Stadtquartiere zwischen 0% und 5% liegen kann - also z.B. 2,5%.


    Frage 1:

    Wohnung befindet sich in Stadtquartier 5 und dafür wurde pauschal ein Aufschlag von 5% eingerechnet, ohne es weiter zu begründen. Ist das so korrekt vom Vermieter oder kann ich in einer Teilzustimmung auf 2,5% reduzieren oder sogar auf 0%, da es nicht begründet wurde?


    Frage 2:

    Zusätzlich sind im Mietspiegel unterschiedliche Spannen für mittlere und gute Wohnlage aufgeführt.

    In der Mieterhöhung wird angegeben: Mittlere Wohnlage mit Tendenz zur guten und der Mittelwert zwischen den beiden Wohnlagen wurde angesetzt.

    Beispiel: Mittelwert mittlere Wohnlage 8€ /qm

    Beispiel: Mittelwert gute Wohnlage 10€ /qm

    Wegen der Tendenz wird vom Vermieter 9€ /qm angesetzt.

    Die Wohnung befindet sich in mittlerer Wohnlage, die gute fängt ein paar Straßen weiter an.

    Mit stellt sich hier die Frage, ob das rechtens ist oder man unrechtmäßig versucht, die mittlere Wohnlage aufzuwerten? Wenn das so vorgesehen wäre, müsste es ja neben mittel und gut auch eine Spalte mittel-gut im Mietspielgel geben?


    Die möglichen Zuschläge bzgl. der Stadtquartiere stehen offiziel zusätzlich zu den unterschiedlichen Wohnlagen (mittel/gut) im Mietspiegel. Daher wird das wohl seine Richtigkeit haben.

    Ich bin mir nur nicht sicher, ob das mit der beschiebenen Einwertung so korrekt ist.

    Weiß hier jemand, wie sich das mit der Einstufung bzgl. Wohnquartiere und Wohnlage verhält?

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