Beiträge von strangecol

    Ein herzliches Hallo in die Runde,

    als langjähriger Mieter einer (möblierten) Wohnung bzw. eines Appartements, welche/s nun einen neuen Eigentümer hat, stehe ich vor folgenden Problemen:

    1. Der neue Eigentümer hat mir einen neuen Mietvertrag vorgelegt, welcher in diversen Punkten stark vom bisherigen Mietvertrag und zu meinem Nachteil abweicht – ganz abgesehen davon, dass er teils gravierende Falschaussagen zum Mietobjekt enthält. Meine Frage lautet: Hat der neue Eigentümer das Recht, den bisherigen Mietvertrag gegen mein Einverständnis abzuändern oder darf ich darauf bestehen, dass der bisherige Mietvertrag fortgeführt wird? Ich bewohne das Mietobjekt seit über 9 Jahren.
    2. Der neue Eigentümer möchte die bisherige Kaltmiete schlagartig von 300 € auf 580 € anheben. Darf er dies? In den 9+ Jahren, in denen ich hier wohne, wurde die Kaltmiete ein einziges Mal erhöht – dies war vor über 1 Jahr, um 20% von 250 € auf 300 €.
    3. Der bisherige Mietvertrag enthält folgenden Satz: "Die Mietdauer beträgt 3 Monate und kann mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Und verlängert sich stillschweigend". Tatsächlich habe ich mich mit diesem Satz bisher noch nie auseinandergesetzt. Bedeutet dieser Satz, dass mir der Eigentümer tatsächlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Mietverhältnis kündigen könnte und ich dann gezwungen wäre, binnen 4 Wochen nach Eingang des Kündigungsschreibens die Wohnung zu verlassen? Der neue Eigentümer verweist darauf, dass es sich bei dem vom Vor-Eigentümer mit mir abgeschlossenen Mietvertrag um einen "Kurzzeit-Mietvertrag" handeln würde und die normalen gesetzlichen Kündigungsschutzregelungen deshalb nicht greifen würden. (Möglicherweise relevante Hintergrundinformation: Bei dem hiesigen Gebäude handelt es sich um ein ehem. Appartementhaus, dessen Wohnungen früher mal wohl überwiegend an Kur- und Feriengäste vermietet worden waren. Seit ca. 15+ Jahren werden die Wohnungen meiner Beobachtung zufolge aber zunehmend dauerhaft vermietet – insbesondere seit den Flüchtlingskrisen – oder von den jeweiligen Eigentümern selbst bewohnt. Der neue Eigentümer der von mir bewohnten Wohnung verweist "drohend" darauf, dass diese längerfristigen Mietverhältnisse hier aber eigentlich gar nicht erlaubt seien und von der Gemeindeverwaltung lediglich geduldet werden würden.)

    Ich weiß nicht, ob es für die jeweiligen Antworten auf meine Fragen eine Rolle spielt, aber ich weise vorsichtshalber darauf hin, dass bei mir eine soziale Härte vorliegt. Die vom neuen Eigentümer geforderte Kaltmiete bspw. könnte ich nicht annähernd bezahlen. Und bei einem kurzfristigen "Rausschmiss" aus der Wohnung säße ich erst mal auf der Straße, denn der Wohnungsmarkt im hiesigen Umkreis ist äußerst angespannt.

    Freue mich auf eure Rückmeldungen.

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