Beiträge von vincentwal

    Hallo zusammen,

    ich bitte um Antwort auf die im Betreff stehende Frage:

    Wer beauftragt den Handwerker zur Beseitigung eines durch den Mieter verursachten Schadens?

    Zum Sachverhalt:
    Mieter(ich) stellt Blumentopf samt Untertopf auf Parkett. Bei Beiseiteräumen des Blumentopfs wird dunkler Wasserfleck im Parkett sichtbar.

    Mieter meldet den Schaden dem Vermieter und der Haftpflichtversicherung.
    Vermieter schreibt per Mail, dass Mieter den Schaden beheben soll und für Beauftragung sowie Instandsetzung selbst verantwortlich ist und dass der Mieter Schaden intern mit Versicherung klären soll - er möchte keine Schadensabwicklung mit Versicherung durchführen.


    Meine Fragen:

    1) Bin ich oder der Vermieter zur Beauftragung der Handwerker verpflichtet? Habe durch Dr. Google verschiedene Quellen gefunden, manche sagen Vermieter kann Beseitigung durch Mieter verlangen (ich vermute hierunter fällt auch Beauftragung der Handwerker) - andere sagen aus 535 BGB ergibt sich die Pflicht des Vermieters zur Behebung des Schadens, welcher wiederrum danach die Rechnung an den Mieter weiterreichen kann.


    2) Hat der Vermieter Mitwirkungspflichten bei Schadensabwicklung durch Versicherung? Die Haftpflicht möchte Anschaffungsrechnungen haben.


    3) Kann der Vermieter/die HV die Abnahme der Wohnung bei Mietende ablehnen, wenn die Schäden noch drin sind?


    Vielen Dank vorab und ein schönes Wochenende

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