Beiträge von dermichi

    Hallo liebe Mietrechtler!

    Folgendes Problem gibt es in unserem Haushalt. Unsere Vermieter haben uns wegen Eigenbedarf zum 30.08.11 gekündigt und zwar sehr kurzfristig, am letzten Tag im Rahmen der Kündigungsfrist. Nun haben wir zum Glück zum 01.08.11 ein neues Heim gefunden, dass wir auch zu diesem Termin beziehen wollen. Für mich stellt sich nun die Frage, ob wir, da der Vermieter ja wg. Eigenbedarf gekündigt hat und wir zum 01.08. weg sind, noch Miete für den August zu bezahlen haben. So rein von der Logik würde ich sagen nein, aber Logik und Rechtslage ist ja nicht immer kompatibel.

    Wie seht ihr das?

    Danke schonmal für Eure Antworten.

    Lg Michael

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