Beiträge von Ruplatt

    Eine ETW wurde am 01.08.1994 zeitlich befristet bis zum 31.07.1998 vermietet. Der Grund für die zeitliche Befristung war Eigenbedarf. Dieser Eigenbedarf wurde nie geltend gemacht. Inzwischen wurde die ETW verkauft. Ist dieser zeitlich befristete Mietvertrag zum Teil noch gültig?
    Damals wurde mit der ETW ein TG-Stellplatz mitvermietet. Kann der Mieter den TG-Stellplatz kündigen, die ETW aber weiter mieten?

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