Es ist völlig legal, vom Verkäufer zu verlangen, dass er Ihnen verdächtige defekte Teile zeigt oder aushändigt, bevor er sie entsorgt. So können Sie sicher sein, dass der geltend gemachte Schaden tatsächlich vorhanden ist und nicht nur für Mehrarbeit kompensiert wurde. Es ist auch ratsam, vor der Abreise vom Techniker eine Bestätigung zu verlangen, dass er keine weiteren Mängel festgestellt hat.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Ihre Möglichkeiten, solche Anfragen zu stellen, je nach den geltenden Gesetzen und Mietgesetzen in Ihrem Land oder Ihrer Region variieren können. Es kann hilfreich sein, Rechtsberatung einzuholen, um sicherzustellen, dass Ihre Anfragen rechtmäßig sind und Ihre Rechte als Mieter respektiert werden.