Dazu habe ich auch eine Frage. Wir haben im Prinzip den selben Fall. Die Miete ist aktuell sehr günstig mit 40% unter dem Mietspiegel und es steht ein Mieterwechsel an. Wir würden die Miete gerne mehr als 20% erhöhen, aber nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete.
Das ist dann trotz Kappungsgrenze (liegt hier bei 15%) erlaubt richtig? Aus welchem Grund ist man denn als Vermieter verpflichtet, über die Miethöhe des Vormieters zu informieren? Wo kann ich denn nachlesen, dass die Kappungsgrenze nur bei bestehendem Mietverhältnis gilt?
Danke ![]()
LG