das Problem ist ja dass es für den Klagestichtag kein Spiel gibt . Das Gutachten hat einen Stichtag 1 jahr später und kommt mit vielen Rechenfehlern zwar auf den vom VM geforderten m² Preis aber die Wohnung ist etwas kleiner also kommt nicht der geforderte Gesamtbetrag raus ...und wie gesagt ein Jaht später .
Die eigentliche Frage lautet ja ist das als Heilung / Vervollständigung im Sinne von §558b (3) zu sehen ... also fangen die Fristen neu an ?
Beiträge von celticcat
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