Beiträge von BaDe93

    Hallo liebe Mietfreunde,
    wir haben unsere Wohnung gekündigt und der Vermieter war zur Vorbesichtigung zwecks Feststellung etwaiger Renovierungen und Ausbesserungen bei uns und teilte uns mit, dass wir das gesamte Wohnzimmer neu streichen sollen, wegen der im Anhang gezeigten, kleinen Makel. Wir hatten angeboten, diese mit Artikeln aus dem Baumarkt auszubessern oder die Wände an den Stellen, an denen die Makel vorhanden sind, zu streichen. Der Vermieter besteht jedoch darauf, dass wir wegen diesen Stellen das gesamte Wohnzimmer komplett neu streichen. Er verweist hierzu auch auf § 15 des Vertrags (Schönheitsreparaturen) (Siehe Anlage!), Standardvertrag für Eigentumswohnungen. Der Vermieter argumentiert, dass aufgrund der handschriftlich ergänzten Wörter die Wohnung im gleichen Zustand übergeben werden solle, wie wir sie bekommen hatten, also als Neubauwohnung. Ich entgegnete ihm, dass es faktisch unmöglich sei, eine Neubauwohnung bei Auszug zu übergeben.
    Er meinte daraufhin zu mir, dass kleinere Gebrauchsspuren üblich seien, es bei einer Neubauwohnung aber zu erwarten sei, dass diese nach 2-3 Jahren nicht diese Spuren hat und daraufhin gestrichen werden müsse.

    Meine Frage: Ist die Klausel rechtmäßig und kann der Vermieter bei diesen kleinen Makeln verlangen, das gesamte Zimmer zu streichen? (Die Wände sind bis zu 3,60m hoch) und die Makel befinden sich in einer Höhe bis zu 1,85m.

    Hier noch ein paar Infos:
    Wohnung Baujahr: 2022
    Bezug: 2022 (Erstbezug Neubauwohnung)
    Auszug zum 01.05.2024
    Eigentumswohnung

    Bei weiteren Fragen meldet Euch gern, ich brauche nur eine grobe Einschätzung, ob die Tendenz eher Pro oder Contra Vermieter geht.

    Vielen Dank und Schönes Wochenende ! :)

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