Beiträge von Smilchen

    Hallo, ich möchte jetzt nicht extra ein neues Thema aufmachen.

    Ich bewohne seit 20 Jahren eine Mietwohnung und habe der Hausverwaltung eine Mängelanzeige wegen den Laminat im Wohnzimmer gestellt.

    Dieses war schon beim Einzug verbaut und hat nun beim knarren einen fürchterlichen Zustand erreicht. Auch schaut es relativ abgewohnt aus.

    Nach Besichtigung durch den Hausmeister würden die angezeigten Mängel den Gebrauch der Mietsache nicht einschränken. Es wird auf die Schönheitsreperaturklausel im Mietvertrag hingewiesen.

    Aus den vorgenannten Gründen sind die Eigentümer nicht zur Beseitigung dieser Mängel verflichtet.

    Frage:
    Inwieweit gilt die Geräuchentwicklung (knarren) als übermäßig und was versteht man unter *abgewohnt*?

    Ich hänge einmal ein Bild an und frage, ob sich ein rechtlicher Weg lohnen würde.

    Danke für eure Antworten.
    Beste Grüße
    Smilchen

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