Guten Tag,
Für meine Wohung (Wohnblock, Eigentumswohnungen) gibt es folgende Verantwortliche:
Mieter(ich), Vermieter (Eigentümer), Hausverwaltung, Gaslieferant
2021 zahlte ich 16 cent für die KwH, 2022 werden 37cent berechnet.
(die 37 cent habe ich aus dem Gesamtverbrauch/Zahlungsbetrag erechnet) ,
Es gab zuvor von niemadem eine Mitteilung dass sich der Preis erhöhen wird.
1 - Kommt nach Euerer Meinung nach hier evtl die Verletzung einer Sorgfalstpflicht in Frage
bezüglich Beschaffung von Gas zu bestmöglichem Preis sowie der Mitteilung dass eine Erhöhung ansteht, wenn ja wo könnte man das im Mietrecht nachlesen ?
2 - An wen muss ich mich wenden (wer ist mir gegenüber in der Verantwortung) - Vermieter, Hausverwaltung oder Gaslieferant, bzw. wer muss mir diesbezüglich
Unterlagen bereit stellen ?
Meine Absicht ist herauszufinden wie es zu einer deratigen Erhöhung des Gaspreises kommt, ich bin der "Meinung"
dass sich hier jemand die Taschen vollmacht ohne auf seine Verpflichtung zu achten, nämlich den Kunden über eine
anstehende Preiserhöhung zu informieren (Sonderkündigung) und sich auch nicht um einen günstigeren Preis bemüht (wirtschatlichkeit) hat.
Bei den örtlichen Stadtwerken kostet die Kwh nämlich nur 12 cent !
Das Gas wird sicherlich nicht auf einer Extra Leitung vom Nordpol herangeleitet, sondern mit grosser Wahrschenlichkeit
aus der Leitung vorort.
Freue mich über Infos