Beiträge von bongs

    Hi zusammen,

    folgender Sachverhalt. Unser Vermieter hat versucht unsere Miete über den Mietspiegel zu erhöhen und dabei "Umfangreiches Bad" und "Umfangreiche und moderne Einbauküche" angebeben. Beides ist aktuell nicht erfüllt. Das Badezimmer verfügt bspw. nicht über ein Doppelwaschbecken bzw. zwei Waschbecken, was erfüllt sein muss, um diesen Punkt im Mietspiegelrechner anzukreuzen. Für die Küche fehlen Elektrogeräte wie eine Spülmaschine oder ein Gefrierschrank. Unser Vermieter möchte das nun "nachrüsten", d.h. ein Doppelwaschbecken und einen Gefrierschank "einbauen" lassen. Wir sind aktuell mit der Ausstattung der Wohnung zufrieden und zahlen lieber weniger Miete als diese Dinge in der Wohnung zu haben.

    Darf der Vermieter diese Dinge einfach einbauen und anschließend die Miete erhöhen, oder können wir dem widersprechen? Über welchen Paragraph wird so etwas geregelt? Alles was wir in Erfahrung bringen konnten handelt von Modernisierung/Sanierung und größeren Umbaumaßnahmen.

    Vielen Dank vorab und ein schönes WE

    Jetzt hat es Klick gemacht :D

    Danke dir. Ich schaue mal wie es weiter geht. Vielleicht lohnt sich der Beitritt zu einem Mieter(schütz)verein doch. Wir haben im Grunde genommen kein Verhältnis zu unserem Vermieter und in der aktuellen Situation wird es schwierig ein Gutes aufzubauen...da wir perspektivisch eh umziehen werden, könnte das ggf. Sinn machen...

    Bin kein Jurist, lese/interpretiere die Punkte 2 und 3 direkt am Anfang und dann die Punkte 34ff aber so, dass das Gericht die Stichtagsdifferenz ansetzen kann...

    Bin da rein von der Logik immer noch etwas abgehängt. Der Vermieter darf also die Stichtagsdifferenz selbst nicht vorbringen, würde ja heißen seine Anfrage bei uns ist ungültig/rechtswidrig. Daher könnten wir diese ablehnen, bzw. nur bis zur Höhe des Mietspiegels zustimmen. Dann könnte er uns verklagen, das Gericht ermittelt dann die ortsübliche Miete und kann die Stichtagsdifferenz geltend machen, was in Zeiten von hoher Inflation wahrscheinlich ist.

    Für mich also irgendwie irrelevant ob er das darf oder nicht. Im Zweifel kann er klagen und die meisten Gerichte/Richter würden vermutlich aktuell die Stichtagsdifferenz akzeptieren, weil hohe Inflation herrscht... :-/

    Man sollte im Zweifel ein Teileinverständnis zur Mieterhöhung geben, sich also mit einem geringen Betrag einverstanden erklären als der Vermieter fordert. Der Vermieter kann dann nur noch auf die Differenz klagen, was aber sein Risiko erhöht vielleicht zu verlieren.

    Hmm, wenn der Vermieter eine Rechtsschutzversicherung hat, kann er ja recht risikolos vor Gericht ziehen. Die Wahrscheinlichkeit zu gewinnen erscheint mir nach dem Lesen der verschiedenen Artikel recht hoch, da wir ja nunmal in einer Zeit von hoher Inflation leben. Dann hätten wir zusätzlich zur Erhöhung auch noch die vermutlich nicht unerheblichen Gerichtskosten zu tragen.... :(

    Hallo nochmal,

    habe mich mit meinem Vermieter ausgetauscht und er bezieht sich auf ein Urteile verschiedener Gerichte, inkl. des BGH. Das Ganze nennt sich dann wohl "Stichtagszuschlag" - Liest sich zwar so, als dürfte er das nicht direkt in einem Mieterhöhungsverlangen angeben, kann es aber vor Gericht durchsetzen. Für mich irgendwie komplett unlogisch. Ich könnte also ablehnen, wenn er dann aber vor Gericht zieht wird er wohl Erfolg haben...

    AG München Urteil v. 29.11.2023 – 416 C 18 - Zustimmung zur Mieterhöhung – Berücksichtigung einer Stichtagsdifferenz 778/23


    Kennt das jemand?

    Hallo zusammen,

    wir sind um Zustimmung zu einer Mieterhöhung gebeten worden.

    Dabei wird Bezug auf den Mietspiegel von 2022 in unserer Stadt genommen und zusätzlich die Veränderung des Verbraucherpreisindexes aufgeschlagen.

    Konkret: Vergleichsmiete vom Mietspiegel 2022: 1179,00 Euro und Aufschlag auf 113,19 Prozent (Änderung des Verbraucherpreisindexes von 2022 auf 2024) = 1334,52 Euro

    Ist das Vorgehen grundsätzlich zulässig? Finde es persönlich etwas merkwürdig. Die Mieten steigen ja nicht unbedingt genauso wie der Verbraucherpreisindex. Wenn ein neuer Mietspiegel gemacht wird, dann könnte dieser ja niedriger (oder im schlechten Fall höher) liegen.

    Danke und Gruß

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