Beiträge von Anni

    Danke für die Antwort.
    Das klingt ja erstmal gut, aber gibt es auch einen Paragraphen der mir dies bestätigt?
    Bevor ich zum Anwalt gehe würde ich es natürlich gerne zunächst mit einem Schreiben der Art "laut § soundso.." versuchen.

    Dann ist mir jetzt noch etwas eingefallen:
    Es gibt ein Übergabeprotokoll dass ich unterschrieben habe, in dem steht dass die Kaution für REINIGUNGSARBEITEN einbehalten wird. Das ist ein Vordruck, im Detail sieht das so aus: Der Mietsicherheitsbetrag wird mit einem Einbehalt von € ... für Reinigungsarbeiten /wird vollständig zurückgezahlt.

    Kursiv gedrucktes hat der Vermieter handschriftlich hinzugefügt. In der Abrechnung steht nun, dass ich die Malerarbeiten zu zahlen habe und daneben "weiterer persönl. Reinigungsaufwand nicht berechnet"

    Meine Befürchtung war nun erst dass ich dafür unterschrieben habe, dass er einen Maler beauftragt, dem ist aber nicht so, richtig?

    Hallo,

    Ich hoffe ich bin in diesem Unterforum richtig mit meinem Anliegen.

    Zu meiner Situation:
    Ich habe meine Wohnung zum letzten Monat gekündigt, laut Mietvertrag sind "alle Decken und Wände beim Auszug in Wandinnenfarbe weiß zu streichen", was ich auch getan habe.
    Nun hatte ich mit meinem Nachmieter mündlich vereinbart, dass er schon einige Tage eher in die Wohnung kann (5Tage).
    Vermieter und Nachmieter waren dann am vereinbarten Tag zur Übergabe erschienen und kritisierten die Wandfarbe, da ich 2 Wände in der Wohnung für mich farbig getrichen hatte und die weiße Farbe dort etwas "wolkig" aussah.
    Ich habe diese Kritik akzeptiert und angeboten den Mangel noch am selben Tag zu beheben, da mein Mietvertrag offiziell ja noch 5 Tage lief.
    Vermieter und Nachmieter zogen sich -meiner Meinung nach- aber an noch so vielen Kleinigkeiten hoch und redeten sich gemeinsam in Rage (Plötzlich wurde jedes Staubkorn zur unakzeptabelen Verunreinigung), dass der Vermieter es mit den Worten "Das traue ich Ihnen nicht zu" ablehnte, dass ich nochmal drüber streiche und stattdessen eine Malerfirma beauftragt hat.
    Diese Malerfirma hat nun für 7,5 Std Arbeit 476,60€ berechnet, die ich nun tragen soll.(Kaution wurde einbehalten und wird von dieser Summe abgezogen)

    Lange Rede, einige Fragen:
    Muss ich die Summe zahlen?
    Darf mein Vermieter mir verwehren geäußerte Mängel selbst zu beheben, obwohl der Mietvertrag noch läuft?
    Hätte er mir nicht zunächst einen Kostenvoranschlag zusenden müssen?

    Ich bedanke mich im Vorraus für hilfreiche Antworten!

    Anni

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