Danke für die Antwort.
Das klingt ja erstmal gut, aber gibt es auch einen Paragraphen der mir dies bestätigt?
Bevor ich zum Anwalt gehe würde ich es natürlich gerne zunächst mit einem Schreiben der Art "laut § soundso.." versuchen.
Dann ist mir jetzt noch etwas eingefallen:
Es gibt ein Übergabeprotokoll dass ich unterschrieben habe, in dem steht dass die Kaution für REINIGUNGSARBEITEN einbehalten wird. Das ist ein Vordruck, im Detail sieht das so aus: Der Mietsicherheitsbetrag wird mit einem Einbehalt von € ... für Reinigungsarbeiten /wird vollständig zurückgezahlt.
Kursiv gedrucktes hat der Vermieter handschriftlich hinzugefügt. In der Abrechnung steht nun, dass ich die Malerarbeiten zu zahlen habe und daneben "weiterer persönl. Reinigungsaufwand nicht berechnet"
Meine Befürchtung war nun erst dass ich dafür unterschrieben habe, dass er einen Maler beauftragt, dem ist aber nicht so, richtig?