Beiträge von Zache

    Hallo an alle,

    ich habe folgende Frage bzw. Schilderung und hoffe, dass ich damit grundsätzlich am richtigen Ort hier bin.

    Wir wohnen zur Miete und haben ab April 2022 freiwillig in Absprache mit dem Vermieter wegen der gestiegenen Gaspreise 80€ pro Monat mehr auf das Vermieterkonto eingezahlt, um entsprechende Nachzahlungen abzupuffern.

    Der Vermieter ist nun mit der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 über die bestehende Frist von einem Jahr in Verzug (grundsätzlich wäre dessen Anspruch verfallen).

    Nachdem wir nun mittlerweile ein „Guthaben“ von knapp 1.700€ zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Nebenkosten auf dem Nebenkostenkonto haben und mehr als genervt sind von den Schludrigkeiten des Vermieters, überlegen wir das Geld zurückzufordern.

    Unsere begründete Sorge ist, dass dies zu Problemen führen könnte, weshalb wir überlegen, 2 Monatsmieten nicht zu überweisen und ihn darauf hinweisen, dass diese mit dem bestehenden Guthaben zu verrechnen sind.

    Ist ein solcher Schritt grundsätzlich möglich oder macht man sich dadurch selbst in irgendeiner Weise angreifbar, sollte es zu einem Streit bzgl. der verjährten Abrechnung und Auszahlung kommen?

    Was gibt es für Möglichkeiten?

    Ich hoffe ich konnte mein Anliegen einigermaßen verständlich darlegen und freue mich über Antworten.

    Gruß Felix

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