Liebes Forumsmitglieder,
unser aktueller Mietvertrag läuft bis 31.01.24 (wir waren über 8 Jahre Mieter der Wohnung). Da wir aber bereits ausgezogen und auch ins Ausland verreist sind, haben wir die Wohnungsübergabe mit dem Vermieter bereits vor ein paar Tagen gemacht. Dabei gab es ein unterschriebenes Übergabeprotokoll, wo der Vermieter einen Satz vermerkt hat, dass es noch Schäden am Parkett und dem Waschbecken im Bad prüfen möchte (mehr nicht).
Heute bekommen wir eine Kurznachricht, dass er im Nachgang noch Verfärbungen am Granitboden (da stand unsere Couch jahrelang drauf) bemerkt hätte, die wir doch bitte mit den Waschbecken und dem Parkett "beseitigen" sollen.
Zu dem Vorgang habe ich ein folgende Fragen:
1. Was sind nach über 8 Jahren normale Abnutzungen und berechtigen damit nicht zu einer Schönheitsreparatur durch den (Noch-)Mieter und was nicht (Wohnung ist 15 Jahre alt)? In unserem Fall gibt es 3 Dinge: Eine dunkele Stelle im Parkett (10x10 cm) vermutlich durch Feuchtigkeit (war unter dem Bett), wobei es keine Wellung oder ähnliches gibt; ein im Durchmesser 2mm großer Abschlag in der Keramikbadspüle; und die o. g. zwei dunklen Stellen auf den Granitfliesen (nicht im Übergabeprotokoll genannt).
2. Kann der Vermieter im Nachgang an die Übergabe noch Mängel geltend machen?
3. Welche Frist gebe es für die Mängelbeseitigung? Theoretisch haben wir ja bis Ende Januar 2024 die Wohnung gezahlt (die Wohnung ist zum 01.02. wieder vermietet). Zudem sind wir bis Ende Januar 2024 gar nicht in Deutschland, um Mängel zu beseitigen. Aus diesem Grund würde ich berechtigte Mängel am liebsten über die Haftpflichtversicherung klären/machen lassen.
4. Wäre das Vorgehen über die Haftpflicht sinnvoll und was sollte ich dabei beachten?
Zusammenfassend geht es mir vor allem darum, zu verstehen, was aus Sicht des Vermieters hier angebracht ist und was nicht. Wir haben keine baulichen Veränderungen vorgenommen oder in besonderer Weise Schäden verursacht. Wir haben dort über 8 Jahre gelebt, wo mal was in die Spüle fällt oder auch das Parkett beeinträchtigt wird.
Berechtigte Mängel würde ich am liebsten über die Haftpflichtversicherung zahlen lassen. Da soll sich der Vermieter um die Organisation und die Reparaturen kümmern (das hat er auch angeboten).
Vielen Dank im Voraus!