Beiträge von Mike94

    beppi Vielen Dank, das bestätigt ungefähr das, was ich mir auch überlegt und zusammen gegooglet habe.
    Das mit der Gbr war früher so, ab dem 1.1. gibt es dazu neue Regelungen, die ich mir aber auch noch nicht genauer angeschaut habe.

    Fruggel Ja mir tuen die Mieter auch leid. Aber die Häuser werden vom jetzigen Besitzer verkauft. Tuen wir es nicht tut es jemand anderes und die Mieter haben ein Vorkaufsrecht, von dem sie kein gebrauch machen wollen.

    Und nicht vermietete Objekte sind in der Regel auch aus gutem Grund nicht vermietet.

    Hi beppi ,

    vielen Dank für deine Antwort.
    Du meinst also auf diese Weise kann man die dreijährige Sperrfrist sicher umgehen?
    Darf ich fragen woher du das weißt?

    Also den Umweg über die GBR würden wir uns natürlich gerne sparen. Das führt ja nur zu unnötigem Mehraufwand in diesem Fall.

    Ich verstehe um ehrlich zu sein auch den Zweck dieser Sperrfrist nicht ganz - aber diese so einfach umgehen zu können wäre doch irgendwie zu einfach.


    Und ja teilen wollen wir es definitiv. Einfach für den Fall, dass man sich verstreitet, im Todesfall, oder einer umziehen möchte und sein Haus verkaufen/vermieten möchte.
    Das wäre nach der Teilung einfach unkomplizierter.

    Hi,

    rechtlich kann ich dazu leider nichts sagen. Aber so wie ich das kenne, steht im Mietvertrag oft, dass man für kleine Reparaturen bis ca. 20 Euro selbst aufkommen muss.
    Wenn du also das Fliegengitter halbwegs professionell flickst erfüllst du damit meinem Verständnis nach deine Pflicht. Vergleichbar mit dem Austausch eines verstopften Duschkopfs oder dem Zuspachteln von Dübellöchern.

    Hallo,

    ich habe vor mit einem Freund zusammen zwei aktuell vermietete Doppelhaushälften zu kaufen.
    Diese befinden sich auf einem Grundstück und gehören aktuell einem einzigen Eigentümer.

    Das Problem ist, dass wenn wir diese zwei Häuser kaufen und vermietet in eine WEG oder Realteilung überführen, dass es eine 3 Jährige Sperrfrist gibt und wir in diesen 3 Jahren den jetzigen Mietern nicht wegen Eigenbedarf kündigen dürfen.

    Unsere Idee war nun die Häuser gemeinsam zu kaufen, so dass wir gemeinsam im Grundbuch und Kaufvertrag stehen.
    Könnten wir anschließend beiden Mietern wegen Eigenbedarf kündigen?

    Sobald das erledigt ist und wir eingezogen sind könnten wir die Realteilung machen und wären somit um die Sperrfrist herumgekommen.


    Hat zufällig jemand von euch schonmal etwas ähnliches erlebt, davon gehört oder weiß ob das möglich ist?


    Viele Grüße

    Michael

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