Danke für die rasche Antwort Fruggel
Natürlich habe ich auch Gründe angeführt. Beim Posten Wärmemenge findet sich nur der größte materille Fehler. Weiterhin habe ich auch einen formellen Fehler gefunden. Doch diesen werde ich erst im neuen Jahr anmahnen.
Leider hat deine Antwort keine Information zur Beantwortung meiner Fragen geliefert.
Wie lange hat der Vermieter jetzt Zeit zur Nachbesserung?
Bin ich weiter in der Zahlungspflicht, auch wenn Vermieter eine neue Betriebskosten nach Ende der 12-monatigen Frist zur Ausfertigung der Betriebskostenabrechnung beibringt?