Beiträge von somegrue

    Danke schön für die Antwort!

    Ich hatte die erwähnten Schreiben als anonymisierte Zitate in meinen OP eingefügt; jetzt sind sie aber für mich verschwunden. Aus Deiner Antwort entnehme ich, dass Du sie aber sehen kannst oder konntest?

    Zum Thema, wird eine einmalige verringerte Mietzahlung nicht erst dann zum möglichen Kündigungsgrund, wenn der Vermieter die vollständige Zahlung anmahnt und der Mieter dem nicht nachkommt?

    Hintergrund: "Herr T" ist der Eigentümer und Vermieter des Mehrfamilienhauses, in dem ich zur Miete wohne. Die Verwaltung wurde bis 2022 von "Frau R" schlecht und wird seit 2023 von "Firma V" besser gemacht. Es fehlen Betriebskostenabrechnungen aus Frau R's Zeit. Anders als die meisten meiner Nachbarn habe ich ein Interesse daran, dies zu begleichen. Herr T reagiert auf entsprechende Anfragen gar nicht; Firma V fühlt sich nicht zuständig. Ob die erforderlichen Unterlagen überhaupt auffindbar wären ist unklar.

    Kann ich in dieser Situation ruhig wie in diesen beiden Schreiben dargelegt vorgehen, oder begebe ich mich damit eventuell auf legales Glatteis? Andernfalls fällt mir nichts anderes ein, als meinerseits einen Anwalt hinzuzuziehen.

    Die Abrechnung 2022 ist wie erhofft am 23. im Briefkasten und sieht stimmig aus.

    Falls anders als erwartet die Abrechnungen doch irgendwann auftauchen, hindert ja jedenfalls im praktischen Sinne nichts daran, diese geschätzten Beträge dann nochmal durch genaue zu ersetzen.

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