Beiträge von Alpi
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Hallo Fruggel,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Es wäre wohl angebracht gewesen, meine Anfrage präziser zu formulieren.
Wir sind im November 2010 in eine der fünf Parteien des Hauses eingezogen. Zu diesem Zeitpunkt gehörten drei der fünf Wohnungen meinem aktuellen Vermieter. Die anderen beiden Wohnungen hatten jeweils einen anderen Eigentümer.
Das erste Mal, als ich nach der Nebenkostenabrechnung Anfang 2012 gefragt habe, erklärten meine Vermieter, dass die Heizkostenabrechnung unverhältnismäßig sei.
Einer der Eigentümer hätte dies vor Gericht angefochten, wodurch keine Nebenkostenabrechnung erstellt werden könne. Jedes Mal, wenn ich nach der Nebenkostenabrechnung gefragt habe, wurde ich vertröstet. Entweder hieß es, wir müssten auf den Gerichtsbeschluss warten, oder es gab Probleme mit dem Hausverwalter, und so weiter.Erst jetzt, da die Energiepreise, insbesondere für Heizöl, stark gestiegen sind und die Abschlagszahlungen von 250 € nicht mehr ausreichen, kommt man mit einer Notlösung wie der pauschalen Berechnung nach Größe um die Ecke, was mich grundsätzlich nicht stört.
Was mich jedoch stört, ist die Tatsache, dass die Abschlagszahlungen vom 1. November 2010 bis 31. Dezember 2019 nicht berücksichtigt wurden. Insbesondere wenn ich das Jahr 2020, in dem die Preise noch normal waren, mit einem Guthaben von 742 € abgeschlossen habe, gehe ich davon aus, dass die Vorjahre, in denen alles normal oder sogar günstiger war, ein ähnliches Guthaben aufweisen sollten. Von 2011 bis 2020 könnten das ungefähr 7000-8000 Euro über die 10 Jahre sein.
Da ich leider keine Rechtsschutzversicherung habe und wahrscheinlich für eine Beratung zahlen müsste, wollte ich hier zunächst fragen, ob es überhaupt in diesem Fall sinnvoll wäre, rechtliche Schritte zu erwägen. Ihre Einschätzung wäre mir sehr hilfreich.
Vielen Dank im Voraus.
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Liebe Community,
ich stehe vor einer komplexen Situation im Zusammenhang mit meiner Mietwohnung und hoffe auf eure Unterstützung. In einem fünf Parteien Haus mit vier unterschiedlichen Eigentümern zahle ich seit knapp 13 Jahren monatlich 250 € Nebenkostenabschlag. In dieser Zeit habe ich jedoch keine Nebenkostenabrechnungen erhalten, da die Heizkostenabrechnung angeblich unplausibel war und der Fall vor Gericht lag. Es steht noch ein Gerichtsurteil aus.
Nun haben die Eigentümer und die Hausverwaltung nach 13 Jahren beschlossen, die Heizkosten pauschal nach Wohnfläche zu berechnen. Daraufhin wurden erstmals Abrechnungen für die letzten drei Jahre erstellt:
- Jahr 2020: Guthaben von 742 €
- Jahr 2021: Guthaben von 376 €
- Jahr 2022: Nachzahlung von 393 € aufgrund gestiegener Heizkosten
Die plötzliche Erstellung der Nebenkostenabrechnung in Verbindung mit einer erheblichen Guthabensumme im Jahr 2020 wirft bei mir Fragen auf. Besonders, da ich in den vorhergehenden Jahren keine Abrechnungen erhalten habe und monatlich einen erheblichen Nebenkostenabschlag geleistet habe.
Meine spezifischen Fragen an die Community sind:
- Welche rechtlichen Schritte kann ich unternehmen, um eine Rückerstattung der Nebenkosten für die letzten Jahre zu fordern?
- Beeinflusst das ausstehende Gerichtsurteil die Rückforderung der Nebenkosten?
- Wie kann ich die Unplausibilität der vorherigen Heizkostenabrechnung und die plötzliche Umstellung auf Wohnflächenpauschale rechtlich bewerten?
- Gibt es relevante Dokumente oder Beweismittel, die ich sammeln sollte, um meinen Fall zu stützen?
- Habe ich überhaupt in diesem Fall noch einen Rechtsanspruch auf die ersten 10 Jahre wegen Verjährung?
Ich danke euch im Voraus für eure Ratschläge und Erfahrungen in dieser komplexen Angelegenheit.
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