Die Abrechnung der Betriebs-/Nebenkosten erfolgt jährlich, innerhalb von 9 Monaten nach Ende eines Abrechnungszeitraums. Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Das erste Mietjahr wird ggf. als sog. „Rumpfjahr" vom Beginn des Mietverhältnisses bis zum nächsten 31.12. abgerechnet. Zu allen Betriebs-/Nebenkosten. Einwendungen gegen die Abrechnung sind vom Mieter binnen 6 Monaten nach Zugang der Abrechnung schriftlich mitzuteilen.
Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen des Mieters ausgeschlossen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Auf diese Rechtsfolge wird der Vermieter den Mieter mit der jeweiligen Abrechnung schriftlich hinweisen.
Etwa aus der jährlichen Abrechnung sich ergebende Differenzen zugunsten des Mieters bzw. des Vermieters hat der Vermieter bzw. Mieter in einer Frist von 3 Monaten nach Zustellung der Abrechnung auszugleichen.