Noch weniger Informationen konnten Sie nicht schreiben?
1. Vermietete Eigentumswohnung, oder gehört das ganze Haus Ihrem Vermieter?
2. Kaufen Sie ihm die Wohnung ab.
3. Der neue Eigentümer übernimmt Sie als Mieter, als ob nichts geschehen wäre.
4. Der neue Eigentümer könnte Ihnen mit der Begründung Eigenbedarf kündigen. Kündigungsfrist 9 Monate.
5. Entscheidend ist aber Punkt 1.
also das ganze kann man auch freundlicher schreiben
wenn dem vermieter das ganze haus gehören würde hätte ich das ja reingeschrieben
nein es ist ein mehrfamilienhaus mit einer hausverwaltung und mietern die selber in ihren wohnungen wohnen und mietern die zur miete wohnen