Beiträge von MaxMieter

    Hallo,

    ich wende mich an euch mit eurer Einschätzung zum Thema Kostenübernahme nach Einbruch in Mietswohnung.

    Folgendes ist passiert: Ich war 6h Abends nicht zu Hause. Habe als Einbrecherbeleuchtung Licht und TV angelassen. Fenster wurde versucht aufzuhebeln. Nachdem dies nicht geklappt hat wurde das Fenster eingeschlagen. Einbrecher waren nicht in der Wohnung.

    Vermieter möchte von mir nun eine anteilige Kostenübernahme der Reparaturkosten (knapp 1000€) , da die Rolladen nicht hinuntergelassenen waren und ich damit fahrlässig gehandelt hätte. Diese lassen sich aber auch im herabgelassenen Zustand soweit hoch schieben (~40cm) , dass man am Fester hebeln kann und das Fenster einschlagen kann.

    Wie ist hier die Rechtslage? Ich war der Annahme, dass Wiederherstellung des Ordnungsgemäßen Zustandes der Wohnung Vermietersache wäre.

    Danke und Grüße

    :)

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