Beiträge von oma

    der genaue text:beide parteien verzihten wwechselseitig auf die dauer von 1 jahr ab vetragsbeginn(1.12.10) auf ihr recht zur ordentlichen kündigung dieses mietvertrages. eine kündigung ist estmals nach ablauf des zeitraums von 1jahr mit der gesetzlichen kündigungsfrist zulässig.von dem verzicht bleibt das recht zur fristlosen kündigung und zu außerordentlichen kündigung mit gesetzlicher kündigungsfrist unberührt.

    das ist der originaltext.

    danke für ihre schnelle antwort,die nimmt mir wirklich erstmal die angst auf der strasse zu landen.

    ab wann darf die wohnung gekündigt werden mietbeginn war 1.12.10 mit der oben genannten klausel,bnin ich mir nicht sicher ab wann die kündigung beim vermieter sein müsste?

    danke nochml

    oma

    hallo
    ich hab mal ne frage.ich bewhne eine wohnung mit meiner tochter und enkeltochter,wir stehen beide im mietvetrag.
    nun will meine tochter hier schnellstens r4aus.
    in den kündigungsfristen laut mietvetrag steht wörtlich:
    eine kündigung ist erstmal zum ablauf 1 jahres mit gesetzlicher kündigungsfrist möglich
    der mietvetrag begann am 1.12.10 ab wann könnte wir kündigen?
    denn ich muss deshalb auch ausziehen,da ich alleine keine dreiraumwohnung halten kann.
    kann meine tochter einfach so ausziehen und ich bleib hier auf einer für mich unbezahlbaren miete sitzen oder muss sie warten bis ich mit ausziehen kann?? hab angst das sie einfach auszieht und ch dnn auff der strasse sitze ,weil ich die miete für die große wohnung nicht aufbringen kann.
    ich hoffe irgendjemand hier kann mir helfen
    danke
    oma

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