der genaue text:beide parteien verzihten wwechselseitig auf die dauer von 1 jahr ab vetragsbeginn(1.12.10) auf ihr recht zur ordentlichen kündigung dieses mietvertrages. eine kündigung ist estmals nach ablauf des zeitraums von 1jahr mit der gesetzlichen kündigungsfrist zulässig.von dem verzicht bleibt das recht zur fristlosen kündigung und zu außerordentlichen kündigung mit gesetzlicher kündigungsfrist unberührt.
das ist der originaltext.
danke für ihre schnelle antwort,die nimmt mir wirklich erstmal die angst auf der strasse zu landen.
ab wann darf die wohnung gekündigt werden mietbeginn war 1.12.10 mit der oben genannten klausel,bnin ich mir nicht sicher ab wann die kündigung beim vermieter sein müsste?
danke nochml
oma