Beiträge von Nasenbaer

    Hallo Fruggel,

    vielen Dank für deine Antwort. Ich würde dich gerne fragen, ob du das näher begründen kannst, warum Messwerte genutzt werden müssen, wenn welche vorliegen. Ich frage, weil genau das mein Problem ist, eine rechtliche Begründung zu finden, warum das so ist. Es gibt ja offenbar Gründe, wegen denen geschätzt werden darf. Ich habe den Vermieter gefragt, warum in unserem Fall geschätzt wurde, weil die Abrechnung keine Begründung aufzeigte. Der Vermieter sagte, die Ablösefirma begründe die Schätzung des Verbrauches damit, dass der geringe Verbrauch nicht plausibel war. Wir wollen den Vermieter dazu nun noch auffordern, Plausibilität in dem Kontext zu erläutern. An sich klingt es jedoch für uns nicht nach einem triftigen Grund für eine Schätzung, sondern eher Willkür, immerhin könnte ja dann jeder Vermieter und jede Ablesefirma bei zu geringem Verbrauch mehr in Rechnung stellen. Dass aber immer etwas in Rechnung gestellt werden muss ist uns klar. Wenn in einem beispielsweise Hochhaus niemand heizen würde, gäbe es ja trotzdem Kosten des Betriebes. Aber dass unsere Schätzung soweit veranschlagt wurde, dass wir dieses Jahr sogar 100€ nachzahlen sollen, obwohl wir wohl am wenigsten geheizt haben dürften im Vergleich zu allen Haushalten klingt in dem Zusammenhang auch wieder sehr fraglich. Was denkst du zu der Begründung? Ich kenne nur Gründe, die eine Ablesung nicht ermöglicht haben, Zähler nicht zugänglich, Mieter nicht Zuhause, Heizanlage außer Betrieb, so Sachen eben, aber Schätzung wegen mangelnder Verbrauchsplausibilität?

    LG Johannes

    Hallo zusammen,

    ich würde euch gerne darum bitten, euch mal meinen Fall anzuschauen. Wir haben die letzte Wintersaison nicht geheizt und im Sommer ist die Heizung immer bei uns aus. Den letzten Winter haben wir gar nicht erst den Haupthahn unserer Fußbodenheizung aufgedreht, sodass gar nichts verbraucht werden kann. Unsere Anlage wird wohl von zwei metallenen Metallstift Temperatursensoren gemessen. Der eine sitzt am Ablauf, der andere am Zulauf, also dort, wo unser Verbrauch noch nicht beginnt. Ich erwähne das aus zwei Gründen: Es wurde im Herbst 2022 eine Rohrspühlung durchgeführt, weil die Fußbodenheizung nicht richtig warm wurde. Nach der Maßnahme war der Temperaturfühler am Einlass (also vor unserem Heizkreislauf) zwar verplompt und eingesteckt, aber er kann einfach herausgezogen werden, da die eigentliche Verschraubung nicht wirklich zum Gewinde am Heizrohr passt. Das hatte ich den Handwerkern auch mitgeteilt, dass das komisch aussieht und eventuell so nicht korrekt ist. Die meinten aber das sei in Ordnung. Ich habe keine Ahnung, ob hier schon bereits fehlerhafte Messungen resultieren konnten, das also vorab.

    Wir haben nun die Abrechnung bekommen und sollen mehr verbracht haben als in den beiden Jahren davor. Für uns sehr schleierhaft, wie das möglich sein soll. Wir haben uns dann die Rechnung genauer angesehen und sind über mehrere Punkte gestolpert. Bei der Veranschlagung des Verbrauches lesen wir einen Messwert vom früheren Jahr (2021) von um 6100kWh und einen Messwert von 6900kWh für das Jahr 2022. Bei der sich ca. ergebenden Differenz in gleicher Zeile von um 800KWh steht der Vermerk (geschätzt). In den Erläuterungen zur Abrechnung auf der letzten Seite wird erklärt, dass in Fällen der Notwendigkeit geschätzt wird, unter anderem, wenn in Folge eines Geräteausfalles oder nicht Zugänglichkeit des Zählers als Beispiel, nicht abgelesen werden konnte. Diese Gründe lagen aus meiner Sicht nicht vor und soweit ich weiß, war auch jemand hier und hat die Geräte abgelesen. Dass unsere Rohre einmal irgendwann gespült wurden zählt sicherlich nicht unter die Kategorie Geräteausfall, da es sich dabei eher um eine Art Wartung gehandelt hat und der Zähler ja nicht getauscht wurde.

    Nun habe ich mir die Zeit genommen und einmal selbst den Zähler angeschaut und kann mehrere Werte ablesen, die auch die Einheit KWh tragen. Jeweils aber mit entsprechenden Buchstabenkürzeln versehen. Ich schreibe die mal hier rein, vielleicht könnt ihr damit mehr anfangen. Was mir dabei aber Mut macht, ist der Umstand, dass alle Messwerte round about 6190-6450kWh betragen, also alle weniger als die Schätzung angeben. Wodurch ja eventuell die Nachzahlung wegfiele und oder eine Rückzahlung entstehen könnte. Hier mal die Messwerte:

    6450,3kWh IA

    6450,3kWh Ib

    6193,9kWh IC

    31-12-23 Id

    554,7 IE

    So ganz werde ich aus der digitalen Anzeige nicht schlau, ob die Buchstaben so richtig gelesen sind, ob beispielsweise ein L auch ein L und nicht ein I ist. Die Bedeutungen der Kürzel würde mir vielleicht auch weiteren Aufschluss bringen.

    Also insgesamt wäre meine Frage, wenn ich heute im Istzustand ablese jeweils drei Werte, die alle unter dem Wert liegen, der veranschlagt wurde, sollte ich den Messwert beanstanden? In wie weit ist die "Schätzung" der Firma legitim, ich sehe keine Grundlage, warum nicht einfach abgelesen wurde (falls sie nicht abgelesen haben, denn ich meine mich zu erinnern, dass jemand hier war und abgelesen hat), sollte ich auch da beanstanden bzw. kritisch fragen, warum geschätzt wurde? Und was denkt ihr über die nicht sachgemäße Montage des vorgeschalteten Temperaturfühlers, den man trotz Plompe herausziehen kann und bei dem die Verschraubung nicht die richtige ist?

    Ich tue mich da noch etwas schwer, wie ich nun vorgehen soll. Stehen lassen möchte ich das aber bei den vielen offenen Fragen nicht einfach so. Ich freue mich auf euren Rat. Anbei habe ich noch Bilder vom Zähler, vom Temperaturfühler und von der Rechnung (anteilig).

    LG Johannes

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