Beiträge von Boneking1

    Hallo,

    ich hätte eine recht spezielle Frage zu meiner aktuellen Situation.

    Ich wohne in einer 2 Zimmer Wohnung zur Miete. Eines der beiden Zimmer habe ich seit 20.4.2019 an eine Untermieterin mit Einverständnis der Vermieterin untervermietet. Das Zimmer wird unmöbliert vermietet.

    Da ich nun aber ab Frühjahr/Mitte nächsten Jahres die Wohnung zwecks Eigenbedarfs wieder komplett alleine bewohnen möchte (eventuell sogar selber in eine größere Wohnung umziehen möchte), möchte ich der Untermieterin rechtzeitig kündigen.

    Und hier kommen wir zu dem Punkt, der von üblichen Fällen abweicht:

    Meine Untermieterin ist in den letzten Jahren(mit Ausnahme des 1. Corona Jahrs) von November bis April immer nach Sri Lanka geflogen, um dort vor Ort zu arbeiten aber auch zu surfen.

    Wir hatten es finanziell immer so geregelt, dass sie für diese Zeit eine reduzierte Miete als eine Art Gebühr für das Freihalten des Zimmers gezahlt hat und ich das Zimmer in ihrer Abwesenheit mitbenutzen durfte. Dieses Jahr hat sie auch wieder vor für ein paar Monate nach Sri Lanka zu fliegen. Und hier wird es interessant was die Kündigungsfrist angeht.

    Ich hätte spätestens im Juni/Juli des nächsten Jahres die Wohnung gerne für mich alleine, lieber sogar früher. Da aber die Kündigungsfrist ab April nächsten Jahres mit Erfüllung eines 5 Jahre bestehenden Vertrags auf 9 Monate (6 Monate mit Begründung steigt) hätte ich die Kündigung gerne vorher ausgesprochen, so dass die Kündigungsfrist bei 6 Monaten (bzw. 3 Monaten mit Begründung) liegt. Wenn ich die Kündigung vor ihrer potentiellen Abreise im Dezember ausspreche, fällt das Ende des Mietvertrags genau in die Zeit, in der sie im Ausland ist. Und ich möchte ihr weder zumuten sich vor ihrer Abreise um eine neue Wohnung kümmern zu müssen, noch will ich sie direkt nach ihrer Ankunft aus Sri Lanka im April direkt rauswerfen. Auf der anderen Seite möchte ich jedoch verhindern, dass aufgrund ihrer Abwesenheit die Kündigungsfrist auf 9 Monate steigt und ich mir abschminken kann, nächstes Jahr alleine zu leben. Eine rechtzeitige Zustellung der Kündigung nach Sri Lanka halte ich für eher unwahrscheinlich. In wieweit kann man die gesetzlichen Kündigungsfristen mit persönlichen Anpassungen "verändern" so dass ich rechtlich trotzdem auf der sicheren Seite stehe? Also zum Beispiel so: Ich kündige ihr bereits im Dezember, so dass die 6/3 monatige Kündigungsfrist greift, räume ihr aber ein, dass sie bis Juni/Juli des nächsten Jahres ausgezogen sein muss. Sind solche Ergänzungen zur Kündigung rechtlich machbar?

    Vielen Dank schon einmal für die Antworten.

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