Beiträge von helomasi

    Hallo,
    Ich wurde wegen angeblicher Mietschulden verklagt.
    Dabei handelt es sich vorwiegend um neu entstandene Vorauszahlungen, die mehr als dreimal so hoch waren, wie im schlechtesten Fall nötig.
    Außerdem wurde die Mietminderung wegen der Mängel am Balkon als unbegründet angegeben und eine Ersatzvornahme eines nur mit Gewalt zu schließenden Briefkastens abgelehnt. (Auch das wurde von mir mehrmals angemahnt und dann mit Fristsetzung ein neuer Briefkasten gekauft, der vom Vermieter montiert wurde.)

    Die Richterin am AG gab den letzten beiden Punkten statt und wies die Klage betreffs der überhöhten Vorauszahlungen ab.

    Dagegen legte der Vermieter Berufung ein.

    Die Richterin am LG gab der Berufung statt und verurteilte mich, die weit überhöhten Vorauszahlungen zu leisten. Ebenso die Mietminderung wegen des Balkons und den Preis für den Briefkasten zu erstatten. Und die Wohnung zu räumen.
    Begründet wurde das Urteil mit einem Schreiben, das nicht existiert. Mir wurde eine schriftliche Aussage unterstellt, die ich nachweislich nicht gemacht habe. Es wurde unterstellt, es gäbe keine Mängel, obwohl der Vermieter dies sogar schriftlich zugegeben hat. Meine Zeugin wurde nicht gehört.
    Die Aussage des Anwaltes des Vermieters vor dem AG, dass niedrigere Zahlungen vereinbart wurden, wurde geleugnet, obwohl ich und mein Anwalt sowie die Richterin am AG und die Protokollantin das bezeugen können. Sachverhalte wurden nachweislich falsch dargestellt. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Kosten trage selbstverständlich ich.

    Die geminderten Vorauszahlungen ergaben ein Guthaben, trotzdem sollen die viel zu hohen Vorauszahlungen nachgezahlt werden.
    Die Betriebskosten werden nur nach Sollstellung abgerechnet. Die tatsächlichen Zahlungen erscheinen gar nicht.
    Die Gerichtskosten wurden auf die „Mietschulden“ aufgeschlagen.
    Damit ist die Räumung nun noch begründeter.

    Da ich ALG2 bezieht und die Guthaben und die Minderungen an das Jobcenter gingen, ist eine Zahlung ohne ordnungsgemäße Abrechnung seitens des Vermieters nicht möglich. Das wird aber verweigert.
    In Kürze bin ich obdachlos.

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