Beiträge von Potheker

    Wenn ich alles richtig verstanden habe hat man als Mieter die Pflicht Gemeinschaftsräume sauber zu halten. Wenn ich mir einen Waschkeller mit anderen Parteien teile, dann darf ich dort z.B. nicht meine leeren Waschmittelpackungen überall rumstehen lassen, denn die anderen leiden darunter (und somit leidet potentiell der Vermieter wirtschaftlich).

    Wie sieht diese Geschichte aber nun aus wenn ich in einer WG lebe in der ich, sowohl als alle meine Mitbewohner, einen eigenen Mietvertrag habe. Der Mietvertrag vermietet nur mein Zimmer und erlaubt natürlich benutzung von Küche und Bad. Werden Küche und Bad nun zu Gemeinschaftsräumen? Kann uns aus gleichem Grund der Vermieter nun vorschreiben diese Räume sauber zu halten? Welches level ist akzeptabel? Gerade in der Dusche gibt es ja viele schwer zu erreichende Stellen und eine Dusche wird sehr schnell schmutzig, meinen Abfluss reinige ich nicht jeden Tag, das kleine Loch zum Abfluss auch nicht, etc. Da wird es ja sicherlich ein Limit geben was uns der Vermieter vorschreiben kann, oder? Oder darf er das gar nicht? Ich bin mir sehr unsicher ob in diesem Fall Küche und Bad als "Gemeinschaftsraum" zählen.

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