Guten Abend,
ich habe einige Fragen und hoffe werde hier etwas aufgeklärt.
Im April kam in unsere Wohnung zu Wasserschaden. Der Wasserschaden verursacht wurde über uns wohnender Person, zum zweitesmal. Wir müssten Polizei benachrichtigen, bis man zugang zur Wohnung hatte, um die Quelle ausfindich zumachen bzw. zu beseitigen. Laut Polizei wegen Washmaschiene, das Wasser durchgelaufen.
Von der vier Zimmer ein Zimmer wird nicht mehr nutzbar, die Gegenstände (Schrank, Babybett, Doppelschafbett) haben wir ausgebaut und in andere Zimmer untergebracht, dadurch ca. 35% der Gesammtfläche nicht mehr nutzbar.
Ich habe am selbigen Tag der Vermieter telefonisch in Kenntniss gesetzt. Dann Schriftlich und habe ein frist gesetzt um der Schaden zubeseitigen. Ich habe mein Recht auf Mietminderung auch mitgeteilt, die Miete habe ich aber weiterhin komplete bezahlt.
Der Vermieter hat insgesamt fünf Firmen beauftrag um die Angebote für Wasserschadenbeseitigung zuholen. Jedesmal min. ein Woche abstand. Während dieser Zeit wurde erstmal ein Trocknungsgerät für ca. drei Wochen aufgestellt. Dann wurde es ausgebaut und stellte ein andere Firma nochmal für 2 Wochen ein Trocknungsgerät. Nach zwei Wochen stellte wieder der nächste Firma über 10 Tage ein anderen Trocknungsgerät. Während dieser Zeit haben wir weterhin in der Wohnung geblieben, da uns kein alternative Unterkunft zuverfügung gestellt.
Ich habe insgesamt vier Briefe, mit der Bitte, Schaden schnellstmöglich zubeseitigen, verschickt.
Nach knapp vier Monaten sind die Arbeiten erledigt.
Mein Frage wäre jetzt, welche Schadenersatz kann ich vordern?
Kann ich für nicht benutzte Wohnfläche(Mietsache) Schadenersatz verlangen?
Was ist mit der Arbeit(Doppelbett ausgebaut, Babybett ausgebaut, zwei Schränke leer geräumt, alles wieder zusammengebaut und befüllt), die wir gemacht haben?
Wir müssten erste 5 Tage wo anders bei Bekannte verbringen. Kann ich Fahrkosten verlangen?
Was ist mit Reinigungsarbeiten, nachdem die Arbeiten erledigt wurden?
Ich bedanke mich vorraus
lg