Hallo Leute,
kurze Vorgeschichte:
Beim Einzug vor ca. 3 Jahren hat uns der Vermieter mündlich zugesagt, dass wir den Speicher zum Abstellen unserer Sachen, die wir nicht oft brauchen, benutzen dürfen. Schließlich habe die Wohnung keinen Keller, um das Zeugs dort unterzustellen. Da es aber nur einen Schlüssel für die Türe zum Speicher gibt, müsse man den immer beim Vermieter holen. Kein Problem soweit... Diese Speichernutzung stand allerdings nicht im Mietvertrag - da haben wir leider auch nicht daran gedacht beim Einzug. Wer denkt denn gleich beim Einzug, dass es irgendwann einmal Probleme geben würde?
2 Jahre lang hatte der Vermieter kein Problem damit, wenn wir mal den Speicherschlüssel bei ihm holten. Im letzten Sommer jedoch machte er uns nach einem kleinen Streit wegen der Putzordung im Haus darauf aufmerksam, dass wir den Speicher räumen sollten. Der wollte uns nur eins reinwürgen damals, weil mal vergessen wurde, die Straße zu fegen oder das Treppenhaus zu säubern (richtig dreckig wars ja trotzdem nie, aber das ist ein anderes Thema).
Nun haben wir inzwischen auf Ende September 2011 die Wohnung gekündigt, da ein Zusammenleben im Haus mit dem Vermieter (wohnt im übrigen Im Haus unter uns) inzwischen unmöglich ist. Problem ist jetzt aber, dass uns der Vermieter den Zugang zu unserem Eigentum im Speicher mehr oder weniger verwehrt! Wir wollen ihn doch nur wegen des Auszugs räumen!?
Letzte Woche hat meine Frau mit ihm mündlich ausgemacht, dass wir ihm Termine im Juli vorschlagen sollten, da der Vermieter dabei sein möchte, wenn wir die Sachen runterschleppen. Heute haben wir ihm die Vorschläge unterbreitet (immer am Wochenende). Jetzt meinte er, er habe an allen Terminen keine Zeit und würde uns selbst Termine vorschlagen. (Wieder hat er eine mündliche Vereinbarung nicht eingehalten!) Problem wird aber sein, dass die Termine sehr wahrscheinlich SO liegen, dass ich wegen meiner Arbeit (komme täglich erst gegen 19 Uhr nach Hause) gerade bei den schweren Sachen nicht anwesend sein kann. Meine Frau stemmt das nicht alleine und muss außerdem auf unseren 20 Monate alten Kleinen aufpassen.
Jetzt die Frage: Darf der Vermieter uns den Zugang zu unserem Eigentum verwehren? Schließlich hat er doch auch was davon, wenn wir frühzeitig alles erldigt haben!?
Wenn jetzt jemand meint, dass wir das einfach in den August verschieben sollten, der irrt! Der Vermieter ist den kompletten August bis fast Mitte September im Urlaub und somit nicht anwesend!
Ich weiß nicht, welchen Teufel den Vermieter geritten hat. Der soll doch froh sein, dass wir ausziehen, damit er seine Ruhe hat.
Gibt es für diesen Fall irgendwelche Urteile etc.?
Bisher wissen wir nur, dass er wegen der Speichernutzung im Recht gewesen wäre - auch wenn es vorher mündlich vereinbart wurde.
Da es sich bei dem Schloss um ein altes Buntbart-Kastenschloss aus den 50er Jahren handelt, haben wir uns schon überlegt, einen Schlüssel zu besorgen und uns unsere Teile einfach herunterholen. Das jedoch wäre aber wahrscheinlich "Einbruch" bzw. "Hausfriedensbruch", oder?
Kann uns da jemand helfen bzw. nen Tipp geben, was wir tun können?
Besten Dank schon mal im Voraus.
Maddin