Aber das ist jetzt zu spät, denn mit eurer Unterschrift ist eine Vertragsänderung eingetreten.
Es wurde damals nichts unterschrieben. Die Erhöhung kam mit einer schriftlichen Bekanntmachung. Aber wahrscheinlich ist das dann auch egal, weil mit der Zahlung vermutlich eine "Zustimmung" erfolgte.
Nach dem Gesetz in § 557b Abs. 3 BGB ist die Änderung des Index seit der letzten Mieterhöhung zu betrachten.
Das ist genau das, was ich vermutete. Werde mich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen. Wer weiß, vielleicht lässt sich bezogen auf den oberen Punkt auch nachträglich etwas klären.
Weiß nicht, wie hoch die durchschnittlichen Mieterhöhungen über einige Jahre betrachtet so ausfallen, aber ich zahle warm bereits seit rund 4 Jahren 150€ mehr im Monat und davon ist der größte Teil auf die Erhöhung der Kaltmiete zurückzuführen.
Mit der erneuten Anpassung kämen noch fast 150€ drauf.
Der Mietvertrag ist keine 10 Jahre alt und ich würde hier auf monatlich 300€ mehr an Warmmiete ggü. dem Zeitpunkt des Mietbeginns kommen.