Beiträge von SonneSue

    Hallo Fruggel, vielen Dank für die Erklärung! Darf ich nachfragen,

    1. würdest du dann auch abraten von der Wohnung?

    2. Dass er sich auf den Bürgen nicht berufen darf ist dann unabhängig davon ob wir die Bürgschaft unterschreiben oder nicht? Wir haben sie ja nicht angeboten, sondern es wäre Voraussetzung um die Wohnung mieten zu dürfen

    Vielen Dank!


    Ich muss noch ergänzen - dass die Bürgschaft notwendig ist um als Bewerber in Frage zu kommen haben wir nicht schriftlich, das heißt für einen Außenstehenden würde es wohl als freiwillige Bürgschaft zählen.

    Unser Sohn zieht jetzt nach der Ausbildung in seine erste eigene Wohnung. Aus dem neuen Arbeitsvertrag ist zu entnehmen, dass er die Miete und Kaution selbst zahlen kann. Dennoch wünscht der Vermieter zusätzlich eine Bürgschaft, die wir übernehmen wollten.

    Wir kannten den Begriff "selbstschuldnerische Bürgschaft" bzw. "auf erstes Anfordern" nicht. Uns wurde jetzt abgeraten, dass unser Sohn die Wohnung nimmt, weil es wohl für den Vermieter zulässig wäre Mietrückstände oder Schäden zu erfinden und dann müssen wir sozusagen doppelt zahlen. Sogar ein befreundetes Paar, das selbst ein Haus vermietet, meinte das wäre sehr verdächtig und man sollte versuchen, daraus eine normale Bürgschaft zu machen.

    Wie können wir uns absichern? Hat jemand Erfahrungen mit diesem Bürgschaftstyp?

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