Beiträge von Andrew

    Hallo!

    Ja, das der ursprüngliche Zustand herzustellen ist, ist mir bewusst, dazu bin ich auch bereit und dies steht für mich auch nicht zur Debatte.

    Allerdings will mir der Vermieter verbieten auf das Dach zu steigen um den Schornstein zu entfernen, ebenso soll mir verwehrt werden, das Doppelwandfutter aus der Wand zu entfernen.

    So hätte er einen funktionsfähigen Anschluss ohne zutun. Also umgeht er doch damit die Ausgleichszahlung, oder etwas nicht?

    Guten Abend,

    ich wende mich nochmals an euch mit einer Frage. Folgendes Szenario.

    Wir wohnen in einem Mietobjekt und haben den MV gekündigt.

    Während unserer Mietzeit haben wir einen Holzkamin nachgerüstet bzw. installiert.

    Es gab einen MV Nachtrag mit folgendem Wortlaut.

    Hiermit genehmigt der VM dem Mieter die Aufstellung eines Holz-Einzelofens. Es wird auf den MV §8 Abs. 3 hingewiesen (folgt gleich)Alle Kosten, die in Verbindung mit dem Kamin stehen, sind durch dem Mieter zu tragen. Im Falle des Auszugs darf der Kamin im Haus verbleiben, es besteht in diesem Fall keinen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich.

    Nun zur eigentlichen Frage: Wir haben dem VM den Kamin zur Übernahme angeboten. Er hat dies abgelehnt (leider ziemlich dumm und naiv, da der Kamin bei der Bank hinterlegt ist und natürlich eine Steigerung der Immobilie ist). Nun wollen wir, sämtliches Material zurück bauen. Inkl. dem Doppelwandfutter. Darf der Vermieter mir u.a. verbieten aufs Dach zu steigen um das Kaminrohr zu entfernen oder kann er mir sogar verbieten, den Urzustand wieder herzustellen? Oder gibt es die Option, das er mir die Arbeit dafür sogar bezahlen muss, weil er das Loch selbstständig verschließen möchte um am Ende dann nur noch ein Rohr dran zu setzen und sich somit die harte Arbeit gespart hat.

    Hebt der Nachtrag auch §11 B 4. aus?

    Evtl. hat ja jemand einen Tipp.

    Danke

    Guten Abend zusammen,

    aktuell plagt uns eine unbeantwortete Frage.

    Wir sind 2020 in ein frisch renoviertes Haus gezogen. Nun 3 Jahre später können wir endlich ein Eigenheim unser nennen.

    Nun zur Frage:

    In welchen Zustand, müssen die Räumlichkeiten an den Eigentümer übergeben werden? Wir haben keinerlei Farbigen Wände, oder andere Schäden nur normale Abnutzungsspuren.

    Vielleicht kann uns ja hier jemand helfen, der in dem Thema fitter ist als ich :)

    Vielen Dank

    Beste Grüße

    Andrew

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