Beiträge von Southwest

    Hallo,

    meine 76 Jahre alte Schwiegermutter wohnt in einem Mehrfamilienhaus im zweiten Stock, in welchem sich bereits vor dem Einzug mit dem mittlerweile verstorbenen Ehemann ein funktionsfähiger Treppenlift befindet.
    Nun hat sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert, sie hat große Probleme, die Treppen hoch, aber auch runter zu kommen und auch große Ängste zu fallen, was schon einmal passiert ist.

    Der im Treppenhaus eingebaute Treppenlift funktionierte anfangs noch, meine Schwiegereltern bekamen auch vom Vermieter eine Fernbedienung für den Treppenlift, allerdings haben sie diese wieder abgenommen bekommen, das sich der Vermieter die Kosten für die Wartung des Treppenlifts sparen wollte und dieser mangels Wartung außer Betrieb gesetzt wurde.
    Im Haus befinden sich drei weitere Wohnungen und im obersten Stockwerk ein Yoga-Zentrum, welches vom Vermieter selbst betrieben wird. Es kommt nun häufig vor, dass meine Schwiegermutter vom Waschmaschinenraum, oder Keller oder vom Einkauf kommend, sich die recht schmale Treppe quasi auf allen Vieren hochkämpft, den Wäsche-/Einkaufskorb vor sich immer eine Stufe höher stellt, während andere Bewohner oder auch Yoga-Teilnehmer zunehmend ungeduldig werden.

    Kann der Vermieter nun die Kosten für die Wieder-Inbetriebnahmeprüfung, und zukünftigen Wartungskosten an sie - alleine- weiterberechnen? Darf es ihr alleine überhaupt in Rechnung gestellt werden?

    Danke,

    Alex

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