Hallo. In unserer Wohnung die wir sei 1,5 Jahren bewohnen sind nach ca. 6 Monaten Mängel am Laminatfussboden sichtbar geworden. Wir waren nach Sanierung Erstbezug. Es wurde keine ausreichende Fuge zur wand oder festen Bauteilen gelassen sodass sich der Boden nicht ausdehnen konnte und sich somit seinen Weg nach oben gesucht hat, und somit hebt der Boden sich an mehreren Stellen Inn der Wohnung. Bei Begehung mit Vermieter wurde dies zur Kenntnis genommen und entschieden das der fussboden komplett neu gemacht werden soll. Da wir im Kinderzimmer sowie im Wohnzimmer einen kleineren quellschaden haben , hat der Vermieter vorgeschlagen das wir entweder das Material + fussbodenleger für die kompletten 2 Zimmer bezahlen oder 70 Euro mehr Miete im Monat. Die quellschäden sind erst entstanden als der Boden sich schon seinen Weg nach oben gesucht hat und auch in unmittelbarer Nähe von dem sich auf 2 cm abfedernden Stellen.
Meine Frage wäre, darf der Vermieter das obwohl der fussboden ohnehin in der gesamten Wohnung gewechselt werden muss? Müssen wir jetzt für die ohnehin beschädigten Zimmer geld zahlen?
Lg andi