Hallo liebes Forum,
ich habe eine Wohnung in Aussicht, welche noch komplett saniert werden muss. Graffiti an der Wand, der Boden muss neu verlegt werden, Türen erneuert, Toilette fehlt etc.
Nun soll ich demnächst schon den Mietvertrag unterschreiben und das bevor die Wohnung fertig saniert ist. Der Vermieter hat mir versichert, dass wir dies im Vertrag festhalten werden und es dann zeitig erledigt wird.
Kann man sowas machen? Soweit ich weiß, müssen Wohnungen bezugsfertig übergeben werden oder so ähnlich. Ich möchte wissen, ob eine extra Klausel im Vertrag, die dann sowas sagt wie „Sanierung wird vollbracht bis zum [Datum]“ ausreicht, um mich abzusichern, dass dies auch passiert. Falls ja, wie muss diese „Absicherung“ im Vertrag aussehen?
Ich habe kein Problem damit zur Not etwas zu warten oder selbst Schönheitsreparaturen zu erledigen, aber einen Boden oder eine ganze Tapete erneuern kann ich nicht.
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