Der Vermieter kann die Miete regulär nach den gesetzlichen Bestimmungen erhöhen, sofern vertraglich nichts dagegen spricht.
Kann er das theoretisch von heut auf morgen, oder wie ist das gesetzlich regelt, wenn Angehörige in den Mietvertrag eintreten nach dem Tod? Muss der Vermieter selbst irgendwelche Fristen dazu einhalten?
Und die bereits ausgesprochene Kündigung nach 6 Monaten ist in der Form rechtlich unwirksam? Muss ich dagegen Widerspruch einlegen? Wenn ja, gibt es Fristen zu beachten?
Bin ich verpflichtet einen eigenen Mietvertrag zu unterschreiben? Wenn ja, was ist, wenn der Vermieter mir in diesem weiterhin nur die erhöhten Beiträge anbietet?
Oder kann man einfach einen namentlich angepassten Mietvertrag verlangen? Gibt es dazu irgendein Gesetz abseits von § 563 BGB, dass die Vertragsbedingungen regelt und klarmacht, dass der Vertrag in nicht-geänderter Form weitergeführt werden muss? Oder hat der Vermieter hier tatsächlich Spielraum, die Preise direkt zu erhöhen?