Aber das Problem dabei ist nachzuweisen, dass das der Vermieter wissentlich gemacht hat.
Genau. Darum meine ich, dass der Vermieter mit diesem Trick wohl durchkommt. Ich habe das hier nur erwähnt um meine kleinkarierte Einstellung zu erklären - es hört sich sonst so an als würde ich mich grundlos um eine Nachzahlung drücken wollen. Es ist im übrigen eine ganze Menge im Argen. 1400 EU jährliche Stromkosten für die Treppenhausbeleuchtung zb.. oder aber, dass meine Kaution (falls noch existent) auf einem Girokonto des Vermieters liegt.. aber das soll alles nicht Gegenstand hier sein.
Ich muss noch mal zu der Schätzung nachhaken:
Ja zwangsläufig. Der SL ist die Leistung, und den Wert muss man kennen, der kann nicht berechnet werden. Und da er genannt ist, kann man die Rechnung nachvollziehen.
Die tatsächliche Leistung des Heizkörpers ist 960W. Das steht in der Auflistung der Heizkörper mit drunter (Direkt bei Heizkostenverteiler) - das darf ich also wissen.
Tatsächlich habe ich herausgefunden wo SL herkommt. Das ist nämlich die 960W multipliziert mit den 579,13 (die stehen im Nenner! Des Zeitfaktors rechts daneben, der wie erwähnt auch vom Himmel fällt - ich meine nicht erklärt wird - ich habe jedoch rausbekommen, dass die 579,13 die Anzahl der Gradtage von Januar bis zum 21. Juni sind, dem Tag, an dem der Zähler schliesslich verbaut wurde) und dann dividiert durch 1000.
Bei SL handelt es sich also um eine Gewichtung der tatsächlichen Heizkörperleistung mit dem Quotient aus Gradtagen von Jan. bis 21. Juni. Und 1000.
Übrigens handelt es sich beim Zähler des Zeitfaktors um die Gradtage von Einzug, 1. April bis 21. Juni.
Ich bin von Beruf Physiker und habe täglich mit Unbekannten und komplexen Systemen zu tun, das hat mir wohl beim Lösen des Rätsels geholfen. Aber noch mal mit dem Wissen, dass doch eine Rechnung zumindest hinter SL steckt. Das ist doch nicht wirklich nachvollziehbar!? Und zu dem Punkt, dass die Schätzung insgesamt wohl nicht so gemacht werden darf: Wenn ich die Rechnung nicht verstehe, wie kann ich dann sagen, dass es unzulässig ist? Mein Verständnis sagt mir, dass es zuerst verständlich sein muss, sodass ich dann sehen kann, ob es so überhaupt zulässig ist? Warum hätte der inhaltliche Fehler in dem Sinne Vorrang?
Vielen Dank für die Diskussion 🙂