Beiträge von Epi90

    Aber das Mietverhältnis ist nicht mit dem Ende der Mietzeit abgewickelt, sondern erst mit der NK Abrechnung und der Kautionsabrechnung. Du kannst auch sagen, dass die NK Abrechnung per E-Mail zugestellt werden solle. Das genügt auch, es ist nicht per Post Pflicht.

    Ich versteh das Problem nicht ganz - der Nachsendeauftrag läuft dann über meine neue Adresse. Ich lass diesen Nachsendeauftrag ja anlegen.
    Ich kann ihr gerne die Adresse meiner Eltern geben, das sollte doch okay sein. Ich will Ihr jedoch nicht meine neue Adresse geben.
    Meine Email hat sie ja ebenso..

    Man ist durchaus verpflichtet, eine neue Anschrift zu nennen.

    Bist du dir sicher, habe nun schon von unterschiedlichen Rechtsprechungen gelesen.

    Ich will halt einen Cut unter die Ganze Sache setzen. Hätte ich nun noch keine neue Wohnung, könnte ich diese ja ebenso nicht nennen. Als Sicherheit kann ich ihr die Wohnung meiner Eltern oder sonstiges nennen, da bin ich ja immer erreichbar - aber meine neue Wohnung will ich aus gutem Grund schon nicht nennen. Könnte ja auch sein, dass Unwahrheiten erzählt werden oder oder oder... Man weiß ja heutzutage nie, wie man sieht.

    Ich bin nicht 100%ig sicher - Anscheinend wird das von unterschiedlichen Amtsgerichten unterschiedlich ausgelegt.

    So, "geschafft".

    In meinem Kuendigungsschreiben hab ich folgenden Sachverhalten geschrieben:

    Sehr geehrte xy,

    hiermit kündigen wir den bestehenden Mietvertrag für die Wohnung xy vom xy ordentlich und fristgerecht zum xy. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Mietvertrages schriftlich.

    Darüber hinaus teilen wir Ihnen mit, dass die von Herrn xy erhaltene Einzugsermächtigung zum Einzug der Miete ab diesem Zeitpunkt widerrufen wird.

    Informieren Sie uns bitte im Vorfeld, wenn Besichtigungstermine mit neuen Interessenten vereinbart werden, damit wir uns diesbezüglich abstimmen können. Im Rahmen meiner Kündigung möchten wir Sie um einen Termin für die Schlüsselübergabe bitten.

    Per Nachsendeantrag bitten wir Sie, uns die Nebenkostenabrechnung an die Adresse xy zu senden. Die aus dem beendeten Mietverhältnis entstehende Rückzahlung der Mietkaution, sowie eventueller Nebenkostenguthaben bitten wir an folgende Bankverbindung zu überweisen:

    Vermieterin meint, dass sie das vorerst nicht als rechtsgültig ansieht, weil der Satz mit dem "Nachsendeantrag" ihres Erachtens so nicht korrekt ist, wenn ich meine zukünftige Adresse nicht angeben (Angenommen ich habe noch keine neue Wohnung, dann dürfte ich diesen Satz doch auch schreiben).


    Und Sie hat nachwievor drauf bestanden, dass die Kündigung nicht angekommen ist. Einmal hat sie sich versprochen und gemeint (zu ihrem Lebensgefährten), "Hab ich doch gesagt, als ich es gelesen hab, dass das ne Vorlage ist."

    Ich gehe jetzt davon aus, dass du um schriftlich Bestätigung im Kündigungsschreiben gebeten?

    Genau das habe ich gemacht. Ich werde die Vermieterin heute darauf hinweisen, da sie später mit Mietinteressenten vorbeikommt, dass sie doch bitte die Bestätigung der Kündigung unterschreiben soll (auch wenn es nicht notwendig ist). Ein neues Kündigungsschreiben mit altem Datum lege ich ihr zusätzlich nochmals bereit. Sollte Sie das nicht tun (wovon ich ausgehe "Können wir nach der Besichtigung klären") werde ich sie fragen, wieso wir denn dann überhaupt Besichtigungen machen, wenn sie dies nicht bestätigt. Weiß nicht was geschickter ist.

    Und was sagt sie auf die Frage, aus welcher Veranlassung sie das macht, wenn sie keine Kündigung erhalten hat?

    Ich weiss schon was kommen wird "Sie haben mir ja bisher nur telefonisch mitgeteilt, dass sie kündigen".

    Ich find das so lustig - sie holt Mietinteressenten ran und muss denen ja auch ein Datum nennen ab wann sie einziehen können :D.

    Dass es sowas freches überhaupt gibt - der Vormieter hat mich vor 3 Jahren schon vorgewarnt, dass ich alles dokumentieren soll. (Leider hatte ich ihm da die Küche schon abgekauft)

    Hallo zusammen,

    Ich habe zwei Probleme.

    Ich habe meine Kündigung per Einwurfeinschreiben fristgerechet aufgegeben und diese wurde lt. Deutscher Post auch fristgerechet geliefert.

    Meine Vermieterin meint nun jedoch, dass keine Kündigung angekommen ist (hab ihr das per Telefon jedoch zuvor schon mitgeteilt, dass ich kündige), macht aber schon fleissig Besichtigungstermine aus (4te diese Woche). Bin ich mit dem Einwurfeinschreiben safe?

    2tes Problem:

    Am Mietvertrag haben Ich (Hauptmieter) UND meine Freundin unterschrieben und in der Wir-Form den Brief aufgesetzt. Ich bin mir nicht mehr sicher ob wir irgendwann meine Freundin als Mitmieterin aufgeführt haben.

    Ist in beiden Fällen die Kündigung gültig?

    Gruß

    Epi

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