Hallo Fruggel, der Vermieter ist mit den Nebenkosten von 2021 und älter ja im Verzug. Lt. Rechtsprechung sthet mir dann ein Zurückbehaltungsrecht für die laufenden Nebenkosten zu. Mir ist nur nicht klar wenn ich dies tue, ob ich dann zum Mietende auch noch die Nebenkosten zahlungen von 2021/2020 und evtl.2019 zurück fordern kann
Beiträge von Ben22
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