Okay, dann nochmal vielen Dank. Ich hoffe meine Chancen stehen gut.
Beiträge von Chisan
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Erstmal vielen Dank für die ganzen Informationen.
Die rechtliche Beratung wär erst in zwei Wochen wieder verfügbar. Bis dahin sind die 14 Tage verstrichen...
Aber da ich eindeutig nicht über ein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, müsste sich diese verlängern oder?
Ich habe dem Studierendenwerk übrigens schon per Email informiert, sie streiten es ohne Begründung ab mit "sie haben den Vertrag bereits unterschrieben."
Als nächstes würde ich eventuell das ganze nochmal ordentlich per Post machen..
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Ehrlich gesagt weiß ich nicht genau was man darunter versteht.
Das Studierendenwerk schickt täglich per E-mail allen Bewerbern ein Angebot und die ersten die sich per Mail zurückmelden kriegen dann den Mietvertrag zugesendet.
Ist eventuell sowas gemeint?
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Guten Abend,
ich habe vor einer Woche beim Studierendenwerk ein Zimmer in einem Wohnheim gemietet.
Nun möchte ich den Vertrag widerrufen. Ich habe das Zimmer nicht besichtigt und hab ich den Mietvertrag per Post zugeschickt bekommen.
Es handelt sich also um einen Fernabsatzvertrag.
Im Vertrag findet sich keine Widerrufsbelehrung, nur die Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Ich habe im Internet gelesen, dass man das Widerufsrecht hat, wenn man einige Bedingungen erfüllt, ob es stimmt weiß ich nicht...
Was meint ihr?
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