Beiträge von Smolla

    Hallo,

    ich Wohne in einer Wohngemeinschaft.

    Zu Viert haben wir bei der Gründung der Wohngemeinschaft alle den Mietvertrag unterschrieben

    Wir hatten hier schon einen öfteren wechsel der Mitbewohnern.

    und nun zu dem Problem.

    Wenn ein Ein Mitbewohner auszieht, verlangt der Vermieter (ca. 80 Jahre alt) eine Kündigung des Mitbewohners (Haupt-)Mieter.

    Und dieser bestätigt dem Mitbewohner seine Teilkündigung des Hauptmietvertrages.

    Sprich: Ein Hauptmieter kann mit einer Frist von 3 Monaten nach Ansicht des Vermieters aus dem Vertrag austreten.

    Ein neuer Mieter tritt durch seine eigene Unterschrift und die des Vermieters in den Mietvertrag durch ihre ¨Teilkündigung¨, ohne Unterschriften der noch Wohnenden Mieter.

    Sind die Ausgezogenen Mieter wirklich aus dem Vertrag ausgeschieden,bzw die neuen Mieter eingetreten ? Soviel ich weiß kann man keine Teilkündigung vornehmen, ohne Einwilligung aller Vertragsteilnehmer.

    Habt ihr da vielleicht Erfahrungen ?

    Freundliche Grüße

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