Hallo zusammen!
Vielen Dank für eure Antworten und Hinweise, die gute Impulse gegeben haben!
Soweit ich das nachlesen konnte, muss eine (Teil-)Möblierungszuschlag nicht ausgewiesen werden, wenn dieser Teil der Grundmiete ist. Aus der Quelle von Grace vom Berliner Mietverein zum Aspekt des Mietzinses werde ich nicht wirklich schlau, weil der Begriff im deutschen Mietrecht anscheinend veraltetet und nicht genau definiert zu sein scheint.
In unserem Fall ist der Teilmöblierungszuschlag jedoch spontan beim Termin zur Unterschrift des Mietvertrags noch extra zu den Nebenkosten hinzugekommen und als Teil dieser nachgereicht worden. Zu den Nebenkosten habe ich gefunden, dass dort auf Verlangen alle Belege und Kosten aufgeschlüsselt werden müssen. Gilt dies dann ebenso für den Zuschlag, der ein Teil dieser ist?
Wir haben auch einige Wochen darüber nachgedacht, ob wir vielleicht falsche Erwartungen hatten und können verstehen, dass es vielleicht so wirken mag. Aber deren vermeintliche Transparenz hat sich, nachdem sich mindestens die Hälfte der Zuschlagskosten als fehlerhaft erwiesen haben, als trügerisch erwiesen. Auch in einer weitern Individualvereinbarung sind mehrere rechtswidrige Punkte (bewertet von einer Mietrechtsanwältin) vorhanden und im privaten Umgang gab es ebenfalls mehrere unangenehme Situationen. Zum Beispiel wäre die Wohnung nicht vermietet worden, wenn nicht dauerhaft ein Haustürschlüssel bei den Vermieter verbleiben würde (rechtswidrig laut Anwältin) oder es wurde versucht, uns an den Kosten einer privaten Versicherung der Vermieter zu beteiligen. Auf unsere Nachfrage bezüglich der Anlage der Mietkaution wurden wir beispielsweise zwei Monate lang hingehalten und nachgewiesenermaßen bewusst belogen. Dazu kommen noch weitere Punkte, die den Rahmen sprengen würden. Und ja, wir waren unter Druck, eine Wohnung zu bekommen und überrumpelt von den Extras bei der Vertragsunterschrift 
Viele Grüße und danke euch!