Wenn das fehlt, ist die Schätzung unwirksam und dieser Wert kann aus der Abrechnung raus gestrichen werden.
D.h. ich weise die Hausverwaltung darauf hin, dass sie genau erläutern muss, worauf sie sich bei der Schätzung bezieht und sie muss mir eine korrigierte NK Abrechnung schicken?
Oder kann sie sich da "nicht mehr retten" und der Wert dieser Heizung ist ab sofort ungültig?