Hallo zusammen,
in einer Mieterhöhung 2020 wurde ein Betrag für ein Ausstattungsmerkmal (bodenebene Dusche) entsprechend dem Stuttgarter Mietspiegel eingerechnet. Dieses Ausstattungsmerkmal gibt es allerdings nicht (dies wurde sogar vom Vermieter = Wohnungsgenossenschaft bestätigt).
Läßt sich die zuviel gezahlte Miete rückwirkend zurückverlangen oder ist ein vom Mieter unterzeichnetes Mieterhöhungsverlangen bindend, selbst wenn es sich im Nachhinein als fehlerhaft herausstellt?
Das Ausstattungsmerkmal wird mit 0,48€/m^2 veranschlagt. Dies sind bei 100m^2 über 3 Jahre gute 1700€. Da lohnt sich evtl. das Nachfragen.
Vielen Dank für Hinweise.
Grüße C.