der Vermieter hat diese Forderung vom Entsorger ja erst in 2021 bekommen. Also frage dich selbst, wie soll er diese in 2020 abrechnen. Du merkst selber, das geht nicht.
Naja, der Vermieter hat bis zu zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, um die Abrechnung zu erstellen. Ich denke nicht, dass es zu viel verlangt ist, dass Jahresendrechnungen im Januar noch für das abgelaufene Jahr berücksichtigt werden. Und in diesem Fall ging es wie gesagt nicht um eine Nachzahlung a la "mehr verbraucht als vorausbezahlt", sondern darum, dass der Vermieter in 2020 (seit Übernahme der Wohnung) gar nichts an den Entsorger bezahlt hat. Das hat vermutlich bürokratische Gründe oder es wurde zuvor schlicht verschlampt.
Und warum forderst du die Abrechnung von 2020 nicht von deinem neuen Vermieter ein? Gehst du davon aus, dass dabei kein Guthaben heraus kommen wird?
Bislang bin ich davon ausgegangen, dass kein oder höchstens ein sehr geringes Guthaben heraus käme. Das wäre den Aufwand auf Vermieterseite (und letztlich auch unser Aufwand in der Kontrolle) nicht wert. Wenn allerdings diverse Kosten aus Ende 2020 nun einfach in 2021 verrechnet werden, dann frage ich mich schon, ob wir Ende 2020 zu hohe Vorauszahlungen geleistet haben. Dann muss sich der Vermieter vielleicht doch noch die Arbeit machen. So viel zum Thema "weniger Aufwand durch Abflussprinzip"...
Danke für deine Meinung!